MIETBEDINGUNGEN EINES WASSERFAHRZEUGES

In erster Linie möchten wir für Ihr Interesse und das Vertrauen in uns, bedanken. Wir hoffen das Sie Genuss an unseren Booten und das Erlebniss auf unseren ruhigen Gewässern sowie der jungfreulichen und traumhaften Calas, haben.

Das sind die allgemeinen Mietbedingungen des Charters unserer Boote. In Kürze erhalten Sie das Angebot, damit die Anzahlung zur Reservierung gemacht werden kann sowie den Vertrag, der an uns unterschrieben zugeschickt werden muss.

Klauseln:

ERSTENS: Jaume Vermell Nàutica, S.L., genannt als VERMIETER, überlässt zur Miete Ihnen, hier gennannt als MIETER, das ausgesuchte Wasserfahrzeug.

ZWEITENS: Der Mieter versichert, dass ausreichende Wissen und die Erfahrung um das gemietete Wasserfahrzeug zu fahren bzw. zu bedienen, zu haben. Außerdem ist er Besitzer eines Bootsführerscheines. Der Navegationradius sind die spanische Hoheitsgewässer des Mittelmeeres und verringert sich ausdrücklich in der offiziellen Einstufung des Wasserfahrzeuges. Der Vermieter macht für das Fahren in verbotenen und abgegrenzten Zonen sowie für Geldbußen oder Bestrafungen jeglicher Art nicht verantwortlich.

DRITTENS: Der Zeitraum der Mitte ist folgender:
Übergabe des Wasserfahrzeuges ist um 10.00 Uhr
Abgabe ist um 19.00 Uhr
Ab- und Übergabehafen: PORTO CRISTO

VIERTENS: Der Preis der Miete ist der Bertrag, der im Mietangebot angegeben
wird.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
1ste Zahlung: 30% zur Reservierung.
2te Zahlung: Ein Monat vor Verschiffung

KAUTION: Höhe je nach Wasserfahrzeug. Sie wird bei VERSCHIFFUNG entweder in bar oder mit Kreditkarte (Visa/Mastercard) hinterlegt.
Der Mieter muss bei Übergabe des Mietwasserfahrzeuges die Kaution hinterlegen. Diese wird nach dem Mietverhältniss und nach Überprüfung des Wasserfahrzeugs durch den Vermieter zurückerstattet. Hier wird der Zustand des Wasserfahrzeuges sowie ganz speziell die Schiffspropeller überprüft, welche bei Schaden erneuert werden müssen (Diese werden in Rechnung gestellt).

Das Wasserfahrzeug wird erst nach Bezahlung der Kaution in bar zur Verfügung gestellt. Im Preis sind I.V. A. und Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung, die der Kaution gleich ist, mit inbegriffen.

FÜNFTENS: Der Mieter erhält das Mietwasserfahrzeug mit vollem Tank, das im vorraus wie bei der Kaution hinterlegt wird. Das Wasserfahrzeug sollte wieder mit der gleichen Tankfüllung (voll) abgegeben werden, wie es auch erhalten worden ist. In diesem Fall, wird die hinterlegte Summe für BENZIN /KRAFTSTOFF zurückerstattet. Wird das Fahrzeug nicht mit vollem Tank abgegeben, so wird dieser vom Vermieter aufgetankt. Es wird die das Getankte sowie ein Umkostenbeitrag von 20.- Euro in Rechnung gestellt.

Der Annahme- und Abgabehafen des Wasserfahrzeuges ist Porto Cristo. Sollte bei Annahme und/ oder bei Abgabe ein anderer Hafen gewünscht sein, wird diese Information vor Unterschrift dieses Vertrages benötigt. Dieser Wunsch, sofern der Vermieter in der Lage ist diesen zu realisieren, ist nicht Bestandteil des Vertrages und wird separat in Rechnung gestellt.

SECHSTENS: Die Reservierung wird erst nach Erhalt einer 30%tigen Anzahlung des Gesamtbetrages durchgeführt. Der Restbetrag wird eine Woche vor dem vereinbarten Zeitpunkt bezahlt. Damit die Reservierung festgelegt werden kann, ist der Erhalt der 30%tigen Anzahlung sowie eine Kopie des unterschriebenen Vertrages zwingend notwendig. Sollte das nicht der Fall sein, wird die Reservierung hinfällig und das Wasserfahrzeug kann MIETBEDINGUNGEN EINES

WASSERFAHRZEUGES
In erster Linie möchten wir für Ihr Interesse und das Vertrauen in uns, bedanken. Wir hoffen das Sie Genuss an unseren Booten und das Erlebniss auf unseren ruhigen Gewässern sowie der jungfreulichen und traumhaften Calas, haben.

Das sind die allgemeinen Mietbedingungen des Charters unserer Boote. In Kürze erhalten Sie das Angebot, damit die Anzahlung zur Reservierung gemacht werden kann sowie den Vertrag, der an uns unterschrieben zugeschickt werden muss.

Klauseln:

ERSTENS: Jaume Vermell Nàutica, S.L., genannt als VERMIETER, überlässt zur Miete Ihnen, hier gennannt als MIETER, das ausgesuchte Wasserfahrzeug.

ZWEITENS: Der Mieter versichert, dass ausreichende Wissen und die Erfahrung um das gemietete Wasserfahrzeug zu fahren bzw. zu bedienen, zu haben. Außerdem ist er Besitzer eines Bootsführerscheines.
Der Navegationradius sind die spanische Hoheitsgewässer des Mittelmeeres und verringert sich ausdrücklich in der offiziellen Einstufung des Wasserfahrzeuges.
Der Vermieter macht für das Fahren in verbotenen und abgegrenzten Zonen sowie für Geldbußen oder Bestrafungen jeglicher Art nicht verantwortlich.

DRITTENS: Der Zeitraum der Mitte ist folgender:
Übergabe des Wasserfahrzeuges ist um 10.00 Uhr
Abgabe ist um 19.00 Uhr
Ab- und Übergabehafen: PORTO CRISTO

VIERTENS: Der Preis der Miete ist der Bertrag, der im Mietangebot angegeben wird.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
1ste Zahlung: 30% zur Reservierung.
2te Zahlung: Ein Monat vor Verschiffung

KAUTION: Höhe je nach Wasserfahrzeug. Sie wird bei VERSCHIFFUNG entweder in bar oder mit Kreditkarte (Visa/Mastercard) hinterlegt.
Der Mieter muss bei Übergabe des Mietwasserfahrzeuges die Kaution hinterlegen. Diese wird nach dem Mietverhältniss und nach Überprüfung des Wasserfahrzeugs durch den Vermieter zurückerstattet. Hier wird der Zustand des Wasserfahrzeuges sowie ganz speziell die Schiffspropeller überprüft, welche bei Schaden erneuert werden müssen (Diese werden in Rechnung gestellt).

Das Wasserfahrzeug wird erst nach Bezahlung der Kaution in bar zur Verfügung gestellt. Im Preis sind I.V. A. und Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung, die der Kaution gleich ist, mit inbegriffen.

FÜNFTENS: Der Mieter erhält das Mietwasserfahrzeug mit vollem Tank, das im vorraus wie bei der Kaution hinterlegt wird. Das Wasserfahrzeug sollte wieder mit der gleichen Tankfüllung (voll) abgegeben werden, wie es auch erhalten worden ist. In diesem Fall, wird die hinterlegte Summe für BENZIN /KRAFTSTOFF zurückerstattet. Wird das Fahrzeug nicht mit vollem Tank abgegeben, so wird
dieser vom Vermieter aufgetankt. Es wird die das Getankte sowie ein Umkostenbeitrag von 20.- Euro in Rechnung gestellt.

Der Annahme- und Abgabehafen des Wasserfahrzeuges ist Porto Cristo. Sollte bei Annahme und/ oder bei Abgabe ein anderer Hafen gewünscht sein, wird diese Information vor Unterschrift dieses Vertrages benötigt. Dieser Wunsch, sofern der Vermieter in der Lage ist diesen zu realisieren, ist nicht Bestandteil des Vertrages und wird separat in Rechnung gestellt.

SECHSTENS: Die Reservierung wird erst nach Erhalt einer 30%tigen Anzahlung des Gesamtbetrages durchgeführt. Der Restbetrag wird eine Woche vor dem vereinbarten Zeitpunkt bezahlt. Damit die Reservierung festgelegt werden kann, ist der Erhalt der 30%tigen Anzahlung sowie eine Kopie des unterschriebenen Vertrages zwingend notwendig. Sollte das nicht der Fall sein, wird die Reservierung hinfällig und das Wasserfahrzeug kann einem anderen Kunden bestätigt werden.

Wird der Restbetrag ein Monat vor Verschiffung nicht bezahlt, verliert die Reservierung ihre Wirksamkeit und die Anzahlung wird vom Vermieter als Schadenersatzanspruch einbehalten. Wird die Reservierung seitens des Mieters drei Monate vor Mietbeginn aufgehoben, so wird 20% der Reservierung Schadensersatzanspruch einbehalten. Sollte diese weniger als 3 Monate betragen, so hat der Vermieter einen Schadensersatzanspruch von 100% der Reservierung bzw. der Anzahlung.

SIEBTENS: Der Mieter erhält das Wasserfahrzeug gemäß aufgeführter Bestandsaufnahme mit der sorgfältig umgegangen werden soll.
Sollte das reservierte Wasserfahrzeug bei Abholung nicht verfügbar sein, so wird ein gleichwertiges ohne jeglichen Nachteil angeboten.
Der Vermieter macht sich nicht für das Nichteinlösens seitens des Mieter, wie im Krankheitsfall von irgendeinem Besatzungsmitglied, Nichtverfügbarkeit jeglicher Art; ganz speziell ungünstige meteorologische Gründe, die die Navegation verhindern , haftbar.

ACHTENS: Der Mieter ist verpflichtet NUR die Anzahl der Personen zu befördern, die auch erlaubt sind.

NEUNTENS: Der Mieter verpflichtet sich bei Ankerung sowie bei Festmachung in Buchten oder nicht geschützten Gewässer sowie an Stellen, die Gebührenfrei sind, das Wasserfahrzeug nicht ohne Personen zu verlassen.

ZEHNTENS: Der Zweck dieses Vertrages dient zur Freizeitgestaltung und nicht für geschäftliche- oder erwebstätige Zwecke. Die Teilnahme an Regatten, sportlichen Wettbewerben sowie an dessen Trainings ist verboten.

ELFTENS: Der Mieter darf unter Drogen- und Alkoholeinfluss sowie Einfluss durch rauschende Mittel das Wasserfahrzeug nicht regieren.

ZWÖLFTENS: Der Mieter ist für jegliche Schäden und Ungunsten, die durch die Vermietung des Wasserfahrzeuges verursacht werden und das Verlieren sämtliche Bedarfsgegenstände sowie für Gebühren, die durch ihn verursachte Verspätungen der Abgabe, verantwortlich.

DEIZEHNTENS: Sollte ein Unfallgeschehen jeglicher Art eines Besatzungsmitglied im Wasserfahrzeug wiederfahren, so ist das dem Vermieter in schriftlicher Form zu melden. Hier sollten die Ursachen, die Umstände und die Folgeschäden sowie die Personendaten, Adresse des Versursachers und der Zeugen, die das Geschehen gesehen haben, aufgeführt sein. Es werden Unfälle die zufällig, spontan gewaltsam
(nicht geplant) und unabhänging vom Willen des Opfers sowie der Fahrgästen des Wasserfahrzeuges gesehen.

VIERZEHNTENS: Tritt der Vermieter aus dem Vetrag zurück, so bleibt seine Zahlungsverpflichtung in vollem Umfang bestehen.

FÜNFZEHNTENS: Der Mieter sollte das Wasserfahrzeug wie sein Eigentum betrachten und sollte, wie sich es für einen guten Seefahrer gehört, sich an die Regeln der „Comandancia de Marina“ halten.

SECHZEHNTENS: Für Streitigkeiten sowie gerichtlichen Diskussionen, die sich aus und im Zusammenhang mit dem Mietvertrag ergeben , die nicht gelöst werden können, ist das Gericht in Manacor sowie das Gericht in Palma de Mallorca zuständig.

SIEBZEHNTENS: Wir haben Schwimmwesten für Kinder und Babys, die am Übergabetag zur Verfügung gestellt werden. Deshalb ist es bei der Reservierung zwingend notwendig die Anzahl sowie das Alter der Kinder zu nennen. Ebenfalls verfügen wir über Zubehör wie Wasserski und Wake. Information sowie Preise können Sie gerne bei uns anfordern.

Als Beweis zur Ihrer Zufriedenheit und Einverständnis mit den erwähnten Klauseln,
werden diese in zweifacher Ausfertigung unterschrieben.